Als Inverkehrbringer von Maschinen und Anlagen, bei Umbauten eigener Produktionsanlagen oder verketteter Maschinen, um sie als komplette Anlagen im Produktionsprozess nutzen zu können, müssen Sie sich mit den Aufgaben des Inverkehrbringers nach Maschinenrichtlinie (MRL) auseinandersetzen. Folgende Fragen sind zu klären:
Anwendbare EU-Richtlinien
Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
Welche Normen sind zu berücksichtigen
Existiert eine Risikobeurteilung
Erstellung der Betriebsanleitung
Konformitätsprüfungen mit Konformitätsaussage
Zusammenstellung der technischen Dokumentation.
Viele Aufgaben und Fragen, die oft zur Verunsicherung der Hersteller und Anlagenbetreiber führen.
Wir analysieren Ihre Anlagen, inwieweit es sich um Maschinen bzw. Maschinenanlagen (verkettete Maschinen) i.S.d. MRL handelt und definieren den erforderlichen Regelungsumfang.
Wir unterstützen Sie bei Ihren Aufgaben als Inverkehrbringer und erarbeiten z.B. mit Ihnen die Risikobeurteilung. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung der Betriebsanleitung und einer rechtskonformen EG-Konformitätserklärung bzw. Einbauerklärung.
Wir helfen Ihnen bei der Prüfung von geänderten Anlagen, inwieweit die Änderungen eine erneute Bewertung der EG-Konformität erforderlich machen oder eine außerordentliche Prüfung nach BetrSichV durchgeführt werden kann.
Wir erklären Ihnen, was beim Gebrauchtmaschinenhandel zu beachten ist.
Wir informieren Sie auch gern über erforderliche CE-Kennzeichnungen von Druckbehältern sowie von Geräten und Schutzsystemen in Ex-Bereichen.