Ein Unternehmen hat bei Gefahr durch explosionsfähige Atmosphäre gemäß BetrSichV und ATEX-Richtlinie 1999/92/EG ein Explosions­­schutz­dokument zu erstellen und auf dem neuesten Stand zu halten. Werden Arbeits­mittel oder Arbeits­­abläufe verändert, ist auch das Dokument zu überarbeiten. Grundlage ist die Gefährdungs­beurteilung.

Das Explosionsschutzdokument muss mindestens Angaben zu folgenden Punkten enthalten:

– der Gefährdungsbeurteilung

– den getroffenen Schutzmaßnahmen

– der Zoneneinteilung

– der Einhaltung der Mindestvorschriften gemäß Anhang 4. Diese teilen sich in organisatorische Maßnahmen (Unterweisung der Arbeitnehmer ect.) und in technische Maßnahmen (Explosionsschutzmaßnahmen) auf.

Bei der Erstellung des Explosionsschutzdokuments sind wir Ihnen gerne behilflich und bringen unsere Erfahrung hierbei gerne mit ein.